Österreichs Bundesheer

Überblick

Geldleistungen während des Grundwehr-/Ausbildungsdienstes
Monatsgeld: 
Erhöhtes Monatsgeld im Einsatz:
Grundvergütung:
Einmalige Erfolgsprämie vorbereitende Milizausbildung:
 
€ 198,11
€ 455,93
€ 103,27
€ 462,25
Dienstgradzulage: 
Gefreiter 
Korporal 
Zugsführer 
 
€ 53,39
€ 66,74
€ 79,85
Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
Hin- und Rückfahrt zur Stellung oder zur Eignungsprüfung 
Antritt und Beendigung des Präsenzdienst
 
kostenlos
kostenlos
während des Grundwehr- bzw. Ausbildungsdienstes:
täglich zwischen Hauptwohnsitz und Dienststelle
max. 320 km je Monat
 
kostenlos
kostenlos
Sonstige Leistungen
Unterbringung (Kaserne)
Bekleidung (Uniform)
Ausrüstung
Verpflegung (bei Nichtteilnahme € 4,00 pro Tag retour)
unentgeltliche Krankenbehandlung und Anstaltspflege
Dienstbrille und Schutzmaskenbrille
Ehepartner und Kinder sind krankenversichert
 
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Familien-/Partnerunterhalt:
Ehepartner, eingetragener Partner 50% Ihres Einkommens (min.: € 562,01 - max.: € 2.552,46)
Je Kind 10% Ihres Einkommens (min.: € 112,40 - max.: € 510,49)
Familienbeihilfe
Sie erhalten für Ihre Kinder Familienbeihilfe.
Haben Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, und leben bei Ihren Eltern, oder haben diese die Unterhaltskosten für Sie überwiegend getragen, gelten für Sie die normalen Ansprüche auf Familienbeihilfe.
Krankenversicherung
Für Ihre Angehörigen zahlt das Bundesheer die Krankenversicherung. (wenn sie mit Ihnen mitversichert sind)
Ihre ärztliche Betreuung erfolgt durch das Bundesheer.
Unfallversicherung
Bei Dienstunfällen gilt das Heeresversorgungsgesetz.
Pensionsversicherung
Pflicht- und Pensionsversicherung enden mit Antritt des Präsenz-/Ausbildungsdienstes. Präsenz- und Ausbildungsdienst werden aber bei der Pensionsbemessung berücksichtigt.
Wohnkostenbeihilfe
Kosten für eigene Wohnung werden abgegolten, wenn die Wohnung schon vor Erhalt des Einberufungsbefehls vorhanden war.
Arbeitsplatzsicherung 
Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen für die Zeit des Präsenz-/Ausbildungsdienstes erhalten. Die Kündigung kann erst nach Ablauf von einem Monat nach Ableistung des Dienstes erfolgen. 
Kirchenbeitrag 
Für die Dauer Ihres Grundwehrdienstes ist kein Kirchenbeitrag zu entrichten. Hinsichtlich einer Beitragspflicht während Ihres Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Kirchenbeitragsstelle. Eine zur Vorlage bei dieser Stelle erforderliche Bezugsbestätigung wird Ihnen durch das Heerespersonalamt ausgestellt.

Eigentümer und Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport | Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Impressum | Kontakt