Überblick
Geldleistungen während des Grundwehr-/Ausbildungsdienstes
Monatsgeld:
Erhöhtes Monatsgeld im Einsatz:
Grundvergütung:
Einmalige Erfolgsprämie vorbereitende Milizausbildung:
Monatsgeld:
Erhöhtes Monatsgeld im Einsatz:
Grundvergütung:
Einmalige Erfolgsprämie vorbereitende Milizausbildung:
€ 198,11
€ 455,93
€ 103,27
€ 462,25
Dienstgradzulage:
Gefreiter
Korporal
Zugsführer
Gefreiter
Korporal
Zugsführer
€ 53,39
€ 66,74
€ 79,85
Fahrtkosten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
Hin- und Rückfahrt zur Stellung oder zur Eignungsprüfung
Antritt und Beendigung des Präsenzdienst
Hin- und Rückfahrt zur Stellung oder zur Eignungsprüfung
Antritt und Beendigung des Präsenzdienst
kostenlos
kostenlos
während des Grundwehr- bzw. Ausbildungsdienstes:
täglich zwischen Hauptwohnsitz und Dienststelle
max. 320 km je Monat
täglich zwischen Hauptwohnsitz und Dienststelle
max. 320 km je Monat
kostenlos
kostenlos
Sonstige Leistungen
Unterbringung (Kaserne)
Bekleidung (Uniform)
Ausrüstung
Verpflegung (bei Nichtteilnahme € 4,00 pro Tag retour)
unentgeltliche Krankenbehandlung und Anstaltspflege
Dienstbrille und Schutzmaskenbrille
Ehepartner und Kinder sind krankenversichert
Unterbringung (Kaserne)
Bekleidung (Uniform)
Ausrüstung
Verpflegung (bei Nichtteilnahme € 4,00 pro Tag retour)
unentgeltliche Krankenbehandlung und Anstaltspflege
Dienstbrille und Schutzmaskenbrille
Ehepartner und Kinder sind krankenversichert
kostenlos
kostenlos
kostenlos
kostenlos
Familien-/Partnerunterhalt:
Ehepartner, eingetragener Partner 50% Ihres Einkommens (min.: € 562,01 - max.: € 2.552,46)
Je Kind 10% Ihres Einkommens (min.: € 112,40 - max.: € 510,49)
Ehepartner, eingetragener Partner 50% Ihres Einkommens (min.: € 562,01 - max.: € 2.552,46)
Je Kind 10% Ihres Einkommens (min.: € 112,40 - max.: € 510,49)
Familienbeihilfe
Sie erhalten für Ihre Kinder Familienbeihilfe.
Haben Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, und leben bei Ihren Eltern, oder haben diese die Unterhaltskosten für Sie überwiegend getragen, gelten für Sie die normalen Ansprüche auf Familienbeihilfe.
Sie erhalten für Ihre Kinder Familienbeihilfe.
Haben Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, und leben bei Ihren Eltern, oder haben diese die Unterhaltskosten für Sie überwiegend getragen, gelten für Sie die normalen Ansprüche auf Familienbeihilfe.
Krankenversicherung
Für Ihre Angehörigen zahlt das Bundesheer die Krankenversicherung. (wenn sie mit Ihnen mitversichert sind)
Ihre ärztliche Betreuung erfolgt durch das Bundesheer.
Für Ihre Angehörigen zahlt das Bundesheer die Krankenversicherung. (wenn sie mit Ihnen mitversichert sind)
Ihre ärztliche Betreuung erfolgt durch das Bundesheer.
Unfallversicherung
Bei Dienstunfällen gilt das Heeresversorgungsgesetz.
Bei Dienstunfällen gilt das Heeresversorgungsgesetz.
Pensionsversicherung
Pflicht- und Pensionsversicherung enden mit Antritt des Präsenz-/Ausbildungsdienstes. Präsenz- und Ausbildungsdienst werden aber bei der Pensionsbemessung berücksichtigt.
Pflicht- und Pensionsversicherung enden mit Antritt des Präsenz-/Ausbildungsdienstes. Präsenz- und Ausbildungsdienst werden aber bei der Pensionsbemessung berücksichtigt.
Wohnkostenbeihilfe
Kosten für eigene Wohnung werden abgegolten, wenn die Wohnung schon vor Erhalt des Einberufungsbefehls vorhanden war.
Kosten für eigene Wohnung werden abgegolten, wenn die Wohnung schon vor Erhalt des Einberufungsbefehls vorhanden war.
Arbeitsplatzsicherung
Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen für die Zeit des Präsenz-/Ausbildungsdienstes erhalten. Die Kündigung kann erst nach Ablauf von einem Monat nach Ableistung des Dienstes erfolgen.
Ihr Arbeitsplatz bleibt Ihnen für die Zeit des Präsenz-/Ausbildungsdienstes erhalten. Die Kündigung kann erst nach Ablauf von einem Monat nach Ableistung des Dienstes erfolgen.
Kirchenbeitrag
Für die Dauer Ihres Grundwehrdienstes ist kein Kirchenbeitrag zu entrichten. Hinsichtlich einer Beitragspflicht während Ihres Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Kirchenbeitragsstelle. Eine zur Vorlage bei dieser Stelle erforderliche Bezugsbestätigung wird Ihnen durch das Heerespersonalamt ausgestellt.
Für die Dauer Ihres Grundwehrdienstes ist kein Kirchenbeitrag zu entrichten. Hinsichtlich einer Beitragspflicht während Ihres Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Kirchenbeitragsstelle. Eine zur Vorlage bei dieser Stelle erforderliche Bezugsbestätigung wird Ihnen durch das Heerespersonalamt ausgestellt.